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   OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15   

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https://dejure.org/2015,30164
OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15 (https://dejure.org/2015,30164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 12 LC 73/15 (https://dejure.org/2015,30164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 12 LC 73/15 (https://dejure.org/2015,30164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 S 1 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB
    Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kleinwindenergieanlage zur Versorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Windenergieanlage einem Betrieb zu- und untergeordnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kleinwindenergieanlage, die der Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle einschließlich des Wohnhauses dient, ist im Außenbereich zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kleinwindenergieanlage, die der Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle einschließlich des Wohnhauses dient, ist im Außenbereich zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kleinwindanlage zur Stromversorgung von Wohnhaus und landwirtschaftlichem Betrieb privilegiert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kleinwindenergieanlage, die der Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle einschließlich des Wohnhauses dient, ist im Außenbereich zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinwindenergieanlage für einen Bauernhof - Möchte ein Landwirt damit überwiegend seinen Betrieb versorgen, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Kleinwindenergieanlage zur Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle einschließlich des Wohnhauses im Außenbereich zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 215
  • ZfBR 2016, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Windenergieanlagen eine selbstständige Privilegierung gewährt hat, schließt nicht aus, dass derartige Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes privilegiert zulässig sein können (vgl. Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44.08 -, BauR 2009, 473).

    Eine Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betrieb ist bei Windkraftanlagen nach der Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn der durch die geplante Anlage erzeugte Strom (weit) überwiegend unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute kommen kann und soll und nur im Übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden soll (BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95; Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, a. a. O.; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).

    Im vorliegenden Fall ist die Verpflichtungsklage mit der Maßgabe erhoben, dass "mindestens zwei Drittel der gewonnenen Energie für betriebliche Zwecke verwendet werden." Bei einem solchen Verhältnis ist unstreitig von einem weit bzw. deutlich überwiegenden Anteil in dem genannten Sinn auszugehen (Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).

    In dem bereits genannten Urteil (Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, a. a. O) hat der Senat bei der dem Betrieb des Landwirts zuzurechnenden Energie wie selbstverständlich auf den "Gesamtenergieverbrauch für sein Wohnhaus und den landwirtschaftlichen Betrieb" abgestellt.

    Das Nds. OVG hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 29.04.2008 (12 LB 48/07) bei einer Entfernung zwischen Windenergieanlage und dem zu versorgenden landwirtschaftlichen Betrieb von 170 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung mit der Begründung bejaht, dass die Windenergieanlage auf diese Weise ihrem äußeren Erscheinungsbild nach noch als Teil des Betriebs und der landwirtschaftlichen Nutzung des Außenbereichs erkennbar sei.

  • BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08

    "Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Windenergieanlagen eine selbstständige Privilegierung gewährt hat, schließt nicht aus, dass derartige Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes privilegiert zulässig sein können (vgl. Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44.08 -, BauR 2009, 473).

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44/08 -, BauR 2009, 473 m. w. N.).

    Eine Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betrieb ist bei Windkraftanlagen nach der Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn der durch die geplante Anlage erzeugte Strom (weit) überwiegend unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute kommen kann und soll und nur im Übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden soll (BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95; Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, a. a. O.; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).

    Im vorliegenden Fall ist die Verpflichtungsklage mit der Maßgabe erhoben, dass "mindestens zwei Drittel der gewonnenen Energie für betriebliche Zwecke verwendet werden." Bei einem solchen Verhältnis ist unstreitig von einem weit bzw. deutlich überwiegenden Anteil in dem genannten Sinn auszugehen (Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Eine Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betrieb ist bei Windkraftanlagen nach der Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn der durch die geplante Anlage erzeugte Strom (weit) überwiegend unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute kommen kann und soll und nur im Übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden soll (BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95; Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, a. a. O.; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 16. Juni 1994 (- 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95) explizit ausgeführt: "Einen unmittelbaren Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers weist die Anlage nur insoweit auf, als sie dafür dienstbar gemacht werden soll, das Wohngebäude und das Altenteilerhaus mit Strom zu versorgen." Mithin hat es ebenfalls - anders als das Verwaltungsgericht - den unmittelbaren Bezug zur Landwirtschaft insoweit bejaht.

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Ist das Vorhaben dem Betrieb funktional zugeordnet und auch äußerlich durch den betrieblichen Verwendungszweck geprägt, so entfällt seine Privilegierung nicht deshalb, weil es an dem vom Bauherrn gewünschten Standort den Außenbereich stärker als unbedingt notwendig oder gar in besonderem Maße beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 -, BauR 1991, 579).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Die möglichst nahe räumliche Zuordnung der Hofstelle zu den Betriebsflächen ist der landwirtschaftlichen Betriebsweise in besonderer Weise dienlich und für den Betriebserfolg im Allgemeinen von Bedeutung (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BauR 1986, 188; v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 -, BauR 1991, 576).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Die möglichst nahe räumliche Zuordnung der Hofstelle zu den Betriebsflächen ist der landwirtschaftlichen Betriebsweise in besonderer Weise dienlich und für den Betriebserfolg im Allgemeinen von Bedeutung (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BauR 1986, 188; v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 -, BauR 1991, 576).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Lediglich dann, wenn der Landwirt für den gewählten Betriebsvorgang keine vernünftigen Überlegungen ins Feld zu führen vermöge, könne sein Vorhaben je nach den Umständen des Einzelfalls als nicht mehr im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB "dienend" angesehen werden oder aber (trotz Privilegierung) die Durchsetzungsfähigkeit seines Vorhabens gegenüber öffentlichen Belangen herabgesetzt sein (Urt. v. 18.06.2003 - 1 LB 143/02 -, juris, Rdnr. 64).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94

    Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Demgegenüber ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einem Abstand der Windenergieanlage zu dem Betrieb in einer Größe von etwa 300 m bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.05.1994 - 1 A 11669/93 -, juris, Rdnr. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.1995 - 1 L 191/94 -, juris, Rdnr. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1994 - 1 A 11669/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
    Demgegenüber ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einem Abstand der Windenergieanlage zu dem Betrieb in einer Größe von etwa 300 m bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.05.1994 - 1 A 11669/93 -, juris, Rdnr. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.1995 - 1 L 191/94 -, juris, Rdnr. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15

    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines

    Wenn dort eine - unterstellt - landwirtschaftliche Aquakultur betrieben werden soll, ist die in 50 m Entfernung dazu vorgesehene Windkraftanlage diesem Betriebsteil auch - untergeordnet - räumlich-funktional zugeordnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, BauR 2009, 473 [bei Juris Rn. 8]; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, 12 LC 73/15, NordÖR 2016, 75 [bei Juris Rn. 24 f.]).

    2.2.2.4.1 Eine der Aquakultur "dienende" Funktion erfordert, dass der betriebsbezogene Anteil der Stromproduktion der Windkraftanlage den zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder zur Abgabe an Dritte verbleibenden Anteil deutlich überwiegt (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, a.a.O., Rn. 8 [betrieblicher Anteil: 2/3]; ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Rn.34, 38 ["ganz überwiegend"] sowie Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [betrieblicher Anteil: 2/3]).

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, a.a.O. [bei Juris Rn. 7 ff.]; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [bei Juris Rn. 21]).

  • VG München, 23.02.2016 - M 1 K 14.5587

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Schafstall mit

    Mit ihm soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben zu dem privilegierten Betrieb tatsächlich in einer funktionalen Beziehung steht (NdsOVG, U. v. 29.10.2015 - 12 LC 73/15 - BauR 2016, 230 - juris Rn. 24).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (BVerwG, U. v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - BauR 1991, 579 - juris Rn. 22; NdsOVG, U. v. 29.10.2015 - 12 LC 73/15 - BauR 2016, 230 - juris Rn. 24).

  • VG München, 13.07.2017 - M 11 K 15.5811

    Maßstabsbildende Bebauung für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil

    Mit dem Merkmal des "Dienens" soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben zu dem privilegierten Betrieb tatsächlich in einer funktionalen Beziehung steht (OVG Lüneburg, U. v. 29.10.2015 - 12 LC 73/15 - juris Rn. 24).
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